Online-Banking auf Smartphones birgt Risiko
Überweisung und TAN-Empfang auf demselben Gerät grob fahrlässig.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor der Nutzung des Smartphones für Online-Überweisungen, wenn auf diesem auch die dafür notwendigen Transaktionsnummern (TANs) per SMS empfangen werden. Bei Missbrauch kann es zu hohen finanziellen Verlusten kommen und geht zu Lasten des Verbrauchers. "Verwendet der Verbraucher den Computer für die Überweisung und das Handy für den TAN-Empfang, dann besteht geringere Gefahr, dass Betrüger beide Geräte knacken," erklärt Sebastian Schreiber, Geschäftsführer des IT-Security-Spezialisten SySS. Laufen jedoch beide Vorgänge über das gleiche Endgerät, wird das Risiko eines Missbrauches oder Datenschutzverletzungen durch Betrüger erhöht.
Schaden selbst zu tragen
Das Zwei-Wege-System soll Sicherheit bei dem System der mobilen Transaktionsnummern schaffen. Banken und Sparkassen sind sich dieser Sicherheitsproblematik bewusst und schützen sich mit dem Kleingedruckten vor der Verantwortung. In den Geschäftbedingungen der Institute steht, dass beim SMS-TAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TANs empfangen werden, nicht für das Online-Banking genutzt werden darf. Durch grobe Verletzungen seiner Sorgfaltspflicht hat der Verbraucher bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift den entstandenen Schaden in vollem Umfang selbst zu tragen.
Auskunftspflicht über Handyverlust
Wenige Verbraucher sind sich dieser Regelung bewusst, so wie auch der Pflicht, dem Kreditinstitut den Verlust des Mobiltelefons zu melden, wenn es zum Empfang von SMS-TANs genutzt wurde. "Ein mündiger Konsument sollte sich auch mit dem Kleingedruckten vertraut machen", ist Schreiber überzeugt. Zudem raten Computerexperten, Smartphones mit aktueller Sicherheitssoftware auszustatten, um die Ausspähung sensibler Daten durch Schadprogramme zu vermeiden. Diese Programme können durch das Verbinden des Handys mit dem Computer eingeschleust werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor der Nutzung des Smartphones für Online-Überweisungen, wenn auf diesem auch die dafür notwendigen Transaktionsnummern (TANs) per SMS empfangen werden. Bei Missbrauch kann es zu hohen finanziellen Verlusten kommen und geht zu Lasten des Verbrauchers. "Verwendet der Verbraucher den Computer für die Überweisung und das Handy für den TAN-Empfang, dann besteht geringere Gefahr, dass Betrüger beide Geräte knacken," erklärt Sebastian Schreiber, Geschäftsführer des IT-Security-Spezialisten SySS. Laufen jedoch beide Vorgänge über das gleiche Endgerät, wird das Risiko eines Missbrauches oder Datenschutzverletzungen durch Betrüger erhöht.
Schaden selbst zu tragen
Das Zwei-Wege-System soll Sicherheit bei dem System der mobilen Transaktionsnummern schaffen. Banken und Sparkassen sind sich dieser Sicherheitsproblematik bewusst und schützen sich mit dem Kleingedruckten vor der Verantwortung. In den Geschäftbedingungen der Institute steht, dass beim SMS-TAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TANs empfangen werden, nicht für das Online-Banking genutzt werden darf. Durch grobe Verletzungen seiner Sorgfaltspflicht hat der Verbraucher bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift den entstandenen Schaden in vollem Umfang selbst zu tragen.
Auskunftspflicht über Handyverlust
Wenige Verbraucher sind sich dieser Regelung bewusst, so wie auch der Pflicht, dem Kreditinstitut den Verlust des Mobiltelefons zu melden, wenn es zum Empfang von SMS-TANs genutzt wurde. "Ein mündiger Konsument sollte sich auch mit dem Kleingedruckten vertraut machen", ist Schreiber überzeugt. Zudem raten Computerexperten, Smartphones mit aktueller Sicherheitssoftware auszustatten, um die Ausspähung sensibler Daten durch Schadprogramme zu vermeiden. Diese Programme können durch das Verbinden des Handys mit dem Computer eingeschleust werden.