Routerzwang in Deutschland. Gefahr für Österreich?

Großer Wettbewerbsnachteil für Endgerätehersteller befürchtet.


Fritz!Box 7490
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Anfang des Jahres erklärte die deutsche Bundesnetzagentur auf Verbraucherbeschwerden, sie habe keine rechtliche Handhabe gegen den Routerzwang einzelner Netzbetreiber. Der Gesetzgeber habe nicht eindeutig definiert, an welchem Punkt das DSL-Netz in einem Haushalt endet. Aus diesem Grund sei die Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber zu überlassen. Die Bundesnetzagentur lehnte somit ihre Zuständigkeit ab. Im April sprachen sich Hersteller aus der TK-Branche in einem Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur für die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Netzzugangsschnittstelle an der TAE-Dose und eine freie Routerwahl aus. Das Thema Routerzwang ist in der deutschen Bundespolitik in den letzten Monaten auf großes Interesse gestoßen. Der politische Wille, den Routerzwang abzuschaffen, wurde von der aktuellen Bundesregierung deutlich artikuliert. Im Juli wurde der Routerzwang auch im Ausschuss „Neue Medien“ des Bundestages in Bezug auf Fragen der Netzneutralität behandelt. Ebenfalls im Juli wurden erstmals Vertreter der Hersteller für TK-Endgeräte bei einem Workshop der Bundesnetzagentur in dieser Sache angehört. An diesem Workshop nahmen auch Vertreter des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Netzbetreiber teil.

Auch in Österreich ein Thema

Auch in Österreich erhält man bei Abschluss eines Breitband-Internetanschlusses einen Router bzw. ein Modem eines bestimmten Herstellers. Wird der Routerzwang auch in Österreich aktuell, ist es nicht mehr möglich diese bereitgestellten Modems bzw. Router durch qualitativ hochwertige Modelle, wie zum Beispiel die AVM Fritz!Box 7390, zu ersetzen. Das genannte Modell verfügt über ein integriertes Modem und kann seinen vollen Funktionsumfang nur ausspielen, wenn man es als Modem/Router-Kombi einsetzt. Bereits durch die Einführung des neuen vDSL-Produkts "Vectoring" (deutliche Erhöhung der Internet-Geschwindigkeit über die herkömmlichen Kupferleitungen des Telefons), bei dem die Nutzung spezieller Modems wegen technischer Aspekte notwendig ist, mehren sich die Gerüchte, dass Provider nur eigene Hardware erlauben möchten. Verwendet man Vectoring-taugliche Alternativ-Produkte, könnte dies der Provider trotzdem unterbinden und den Internetzugang sperren. Auch hier kommt wieder die obengenannte Fritz!Box 7390 ins Spiel, die nach dem letzten Firmware-Update Vectoring beherrscht.

Forderungen der Endgerätehersteller

19 TK-Endgerätehersteller zeigen in der gemeinsamen Stellungnahme, dass mit dem Routerzwang oder der Einführung von Leitungsabschlussgeräten erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung der TK-Netze drohen, sowohl für Privat- als auch für Firmen-Anwender. Beispielsweise wird die geeignete Auswahl an Endgeräten stark eingeschränkt. Zudem drohen durch Geräte-"Monokulturen" größere potentielle Sicherheitsprobleme. Auch stellen sich mit den Geräten zusätzliche Fragen zur Netzneutralität. Besonders schwer wiegt die Aufgabe der Privatsphäre im Heim- oder Firmennetzwerk, falls Router als Leitungsabschlussgeräte unter die Hoheit der TK-Netze fallen sollten. Anstatt für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel, LTE, Glasfaser und andere) neu zu bestimmende nicht standardisierte Leitungsabschlussgeräte zu definieren, fordern die Hersteller die Bundesnetzagentur einstimmig auf, zur Einstufung der TAE-Dose (Telefondose) als einzigen DSL-Netzabschlusspunkt zurückzukehren. Die von einigen Netzbetreibern vorgesehenen Einschränkungen für die Einführung von 'Managed Services' können allesamt innerhalb der TK-Netze realisiert werden, so dass ein Leitungsabschlussgerät auch hierfür nicht erforderlich ist. Damit Deutschland auch in Zukunft im Bereich der TK-Endgeräte im globalen Wettbewerb gut aufgestellt ist, muss der liberalisierte Telekommunikationsmarkt wiederhergestellt werden.