Handy jetzt auch als Bürgerkarte verwenden
Handy-Signatur als zusätzliche Alternative für mobile Nutzer von Amtswegen.
Die Bundesregierung verstärkt ihre E-Government-Initiativen, um noch mehr Behördenwege ins Internet zu bringen und setzt verstärlt auf die Bürgerkartenfunktion - zukünftig in zwei Formen: entweder auf einer Chipkarte oder am Mobiltelefon.
Rechtsgültige Unterschrift auf mobilen Endgeräten
Laut internationalen Studien nimmt die Verbreitung von Smartphones täglich zu. Diesem Trend trägt die unter Federführung des Bundeskanzleramtes in Österreich entwickelte Handy-Signatur Rechnung. Die Handy-Signatur ist eine qualifizierte Signatur und somit eine gesicherte Methode für die elektronische Identität und eine rechtsgültige Unterschrift auf mobilen Endgeräten.
Bis dato konnte der online Amtsweg nur mit einer Chipkarte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion (zB e-card) plus einem Chipkartenlesegerät durchgeführt werden. Es gibt aber auch BürgerInnen, die Anträge gleich direkt am Smartphone ausfüllen und absenden wollen oder in Internet Cafes bzw. Internet Stationen arbeiten, welche keinen Chipkartenleser für die Bürgerkarte integriert haben. Für diese wurde nun ein neues, zusätzliches Service geschaffen.
Aktivierung
Das Bundeskanzleramt macht hier keinen Alleingang, sondern hat diese wegweisende technische Neuentwicklung in einem europäischen Kontext durchgeführt: es nimmt am EU-Projekt STORK teil und hat im Rahmen dieses Projektes in Kooperation mit der TU Graz die Handy - Signatur entwickelt und bei A-Trust zur Umsetzung beauftragt. Sie steht daher nun auch real den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die "Handy-Signatur" funktioniert mit allen Mobilfunknummern und kann auch online aktiviert werden (www.buergerkarte.at). Dazu benötigt man natürlich noch einmalig eine gesicherte Identifikation. Eine direkten Freischaltung der "Handy-Signatur" aus FinanzOnline oder anderen Applikationen heraus - wie netbanking - wird gerade umgesetzt.
Einsatzmöglichkeiten
Ebenso sind bereits viele online Verfahren auf HELP.gv.at, MyHELP.gv.at, FinanzOnline, Applikationen der Sozialversicherungen, usw. mit der "Handy-Signatur" nutzbar. Auch die elektronische Zustellung forciert den Einsatz der Handy-Signatur, um Bescheide gleich direkt online zu erhalten (www.zustellung.gv.at). Ziel ist eine Ausweitung auf den privaten Sektor - wie zB eBanking oder anderen Applikation der Wirtschaft. Beispiele wie der www.e-tresor.at haben den Vorteil dieser Zugangsmöglichkeit bereits erkannt.
>> Informationen unter: Plattform Digitales Österreich
Die Bundesregierung verstärkt ihre E-Government-Initiativen, um noch mehr Behördenwege ins Internet zu bringen und setzt verstärlt auf die Bürgerkartenfunktion - zukünftig in zwei Formen: entweder auf einer Chipkarte oder am Mobiltelefon.
Rechtsgültige Unterschrift auf mobilen Endgeräten
Laut internationalen Studien nimmt die Verbreitung von Smartphones täglich zu. Diesem Trend trägt die unter Federführung des Bundeskanzleramtes in Österreich entwickelte Handy-Signatur Rechnung. Die Handy-Signatur ist eine qualifizierte Signatur und somit eine gesicherte Methode für die elektronische Identität und eine rechtsgültige Unterschrift auf mobilen Endgeräten. Bis dato konnte der online Amtsweg nur mit einer Chipkarte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion (zB e-card) plus einem Chipkartenlesegerät durchgeführt werden. Es gibt aber auch BürgerInnen, die Anträge gleich direkt am Smartphone ausfüllen und absenden wollen oder in Internet Cafes bzw. Internet Stationen arbeiten, welche keinen Chipkartenleser für die Bürgerkarte integriert haben. Für diese wurde nun ein neues, zusätzliches Service geschaffen.
Aktivierung
Das Bundeskanzleramt macht hier keinen Alleingang, sondern hat diese wegweisende technische Neuentwicklung in einem europäischen Kontext durchgeführt: es nimmt am EU-Projekt STORK teil und hat im Rahmen dieses Projektes in Kooperation mit der TU Graz die Handy - Signatur entwickelt und bei A-Trust zur Umsetzung beauftragt. Sie steht daher nun auch real den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die "Handy-Signatur" funktioniert mit allen Mobilfunknummern und kann auch online aktiviert werden (www.buergerkarte.at). Dazu benötigt man natürlich noch einmalig eine gesicherte Identifikation. Eine direkten Freischaltung der "Handy-Signatur" aus FinanzOnline oder anderen Applikationen heraus - wie netbanking - wird gerade umgesetzt.
Einsatzmöglichkeiten
Ebenso sind bereits viele online Verfahren auf HELP.gv.at, MyHELP.gv.at, FinanzOnline, Applikationen der Sozialversicherungen, usw. mit der "Handy-Signatur" nutzbar. Auch die elektronische Zustellung forciert den Einsatz der Handy-Signatur, um Bescheide gleich direkt online zu erhalten (www.zustellung.gv.at). Ziel ist eine Ausweitung auf den privaten Sektor - wie zB eBanking oder anderen Applikation der Wirtschaft. Beispiele wie der www.e-tresor.at haben den Vorteil dieser Zugangsmöglichkeit bereits erkannt. >> Informationen unter: Plattform Digitales Österreich