Änderungen für Autofahrer im Jahr 2013

Pendlerpauschale bringt Entlastung, Verschärfungen bei NoVA-Berechnung.


Vignette 2013
© ÖAMTC / Leben-Digital.at

Die geplante Ausweitung der Pendlerpauschale soll Pendlern im Jahr 2013 eine zusätzliche Entlastung von 150 Millionen Euro bringen. Zusätzlich zur aktuellen Förderung sollen Anspruchsberechtigte in Zukunft auch zwei Euro pro einfachem Entfernungskilometer erhalten. Der Pendlerzuschlag für Geringverdiener wird erhöht und beträgt künftig 18 Prozent der Sozialversicherungsabgaben. Die Deckelung wird mehr als verdoppelt und soll in Zukunft 290 Euro pro Jahr betragen. Künftig werden auch Teilzeitbeschäftigte und Wochenpendler durch die Pendlerpauschale entlastet. Wochenpendler sowie Arbeitnehmer, die nur einmal pro Woche in die Arbeit fahren, erhalten in Zukunft ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel der Pauschale erhält, wer zwei Mal pro Woche in die Arbeit fährt. Ab einem dreimaligem Arbeitsweg pro Woche erhält man wie gehabt die volle Pendlerpauschale. "Für eine einfache Bestimmung der Zumutbarkeit und der Höhe der Pendlerpauschale soll es in Zukunft einen webbasierten Pendlerplaner geben", informiert ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Arbeitnehmer, die keine Pendlerpauschale beziehen, sollen künftig auch ein steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber erhalten können. Für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen können, soll es ab nächstem Jahr keine Pendlerpauschale mehr und somit auch keinen Pendlereuro geben.

Neue NoVA-Berechnung

Mit 1. Jänner 2013 werden die CO2-Grenzwerte beim Malus der NoVA-Berechnung um 10 g/km gesenkt. Das bedeutet eine NoVA-Erhöhung für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von über 150 g/km. Der Bonus in der Höhe von 600 Euro für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (z.B. Hybridantrieb, Erdgasantrieb) wird mit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes rückwirkend mit 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014 verlängert und bleibt somit auch im neuen Jahr erhalten. Der Bonus versteht sich inklusive dem Erhöhungsbeitrag von 20 Prozent. Bei Eigenimport von Fahrzeugen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren, und über Drittländer nach Österreich gebracht werden, ist ab 1. Jänner 2013 mit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes keine Reduktion des Malus im Verhältnis zu Wertminderung mehr möglich. "Eine Reduktion des Malus in Relation zur Wertentwicklung ist künftig nur noch für Fahrzeuge möglich, die direkt aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach Österreich gebracht werden", weiß ÖAMTC-Experte Grasslober. Für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Hybridfahrzeuge wird mit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes ab 1. Jänner 2013 nur mehr die Leistung der Verbrennungsmotors herangezogen und nicht mehr jene des Gesamtsystems.

25. StVO-Novelle bringt Fahrrad-Paket, Handytelefonierverbot, Führerscheinbefristung

Die 25. StVO-Novelle wird voraussichtlich mit 31. März 2013 in Kraft treten. Sie beinhaltet u.a. ein Fahrrad-Paket, das folgende Änderungen mit sich bringen wird: Fahrradstraßen, also eigene Straßen für Radfahrer, werden eingeführt. "Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Straßen nur in Ausnahmefällen befahren, etwa Anrainer zur Zu- und Abfahrt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Anders in den sogenannten Begegnungszonen: Hier sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Die Radwegbenützungspflicht wird aufgehoben. Quadratische Verkehrszeichen weisen künftig auf eine freiwillige Radwegbenützung, runde Verkehrszeichen auf eine verpflichtende Radwegbenützung hin. Das Handytelefonierverbot kommt nun auch für Radfahrer. So wie für Autofahrer drohen Strafen von bis zu 72 Euro. "Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist aber zulässig", sagt der ÖAMTC-Chefjurist.

Behindertenparkplätze

Ein weiterer Punkt der StVO-Novelle betrifft Behindertenparkplätze. Diese dürfen künftig auch von sehbehinderten Personen benutzt werden. Vermutlich erst im April oder Mai ergeben sich auch im Verwaltungsstrafgesetz einige Änderungen: Die Obergrenze für Organmandate wird auf 90 Euro angehoben (bisher 36 Euro). Die Obergrenze für Anonymverfügungen steigt auf 365 Euro (bisher 220 Euro), jene für Strafverfügungen auf 500 Euro (bisher 300 Euro). Die Verfolgungsverjährung wird auf ein Jahr verlängert (bisher sechs Monate).

Neues Führerscheingesetz

Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Sie bringt u.a. folgende Neuerungen: Der Führerschein wird künftig für eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt. Neu im Scheckkartenführerschein ist die Klasse AM, da ab 19. Jänner auch für das Lenken von Mopeds und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ein Führerschein ausgestellt wird. Die Motorrad-Ausbildung wird zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. Neu sind die Klassen A1 (kann ab 16 Jahren erworben werden) und A2 (kann ab 18 Jahren erworben werden). Der Führerschein der Klasse A kann ab 20 Jahren absolviert werden (Stufenzugang) bzw. ab 24 Jahren (Direktzugang). "Die Motorrad-Mehrphasenausbildung umfasst künftig auch eine verpflichtende Perfektionsfahrt", informiert der ÖAMTC-Chefjurist. Die L17-Ausbildung kann künftig schon mit 15,5 Jahren begonnen werden.

Pkw-Anhängerbestimmungen

Bei den Pkw-Anhängerbestimmungen kommt es zu einer Vereinfachung. Um Gespanne bis 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, wird künftig lediglich ein Training im Ausmaß von sieben Stunden nötig sein, und nicht wie bisher ein Erwerb der Führerschein-Klasse BE.

Bahnkunden

Eine weitere rechtliche Neuerung betrifft Bahnkunden. Pendler werden künftig von den großen Bahnbetreibern Schadenersatz bei erheblichen Zugsverspätungen fordern können. "Entschädigung gebührt, wenn mindestens fünf Prozent der Züge einer Strecke verspätet sind, die Toleranzgrenze liegt bei drei bis fünf Minuten", weiß der ÖAMTC-Chefjurist. Neu ist, dass nun auch Besitzer von Monatskarten eine Pünktlichkeitsentschädigung in Anspruch nehmen können.