EU erlaubt 3 die Übernahme von Orange

Genehmigung stellt Weichen für zügigen Ausbau von LTE in Österreich.


Übernahme: 3 kauft Orange
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Bestes Netz: 3
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3 zeigt sich sehr erfreut über die bekanntgegebene Genehmigung der EU-Kommission zur vollständigen Übernahme von Orange Austria. Nach mehr als 10 Monaten intensiver Prüfung aller wettbewerbsrechtlichen Bedenken bezüglich der Übernahme seitens der EU und der österreichischen Behörden, hat 3 nun grünes Licht von der EU-Kommission erhalten und kann mit der Akquisition fortfahren. Durch die Übernahme geht 3 gestärkt in den Wettbewerb und kann damit die beiden anderen Mitbewerber künftig noch intensiver herausfordern - zum Vorteil aller österreichischen Konsumenten. Mit vereinten Kräften beider Unternehmen ergeben sich beachtliche Größen- und Effizienzvorteile, die einen raschen, flächendeckenden LTE-Ausbau in ganz Österreich möglich machen. Damit ist Österreich in der Lage, auch in Zukunft seine im internationalen Vergleich führende Stellung hinsichtlich Wettbewerb und Innovation in Europa zu verteidigen.

Auflagen der EU an 3

Als Teil des EU-Genehmigungsverfahrens hat 3 Zugeständnisse gegenüber der EU gemacht. So bietet 3 attraktive Netzzugangskonditionen an, die neuen MVNOs (Mobile Virtual Network Operators) den Eintritt in den österreichischen Mobilfunkmarkt erleichtern werden. Zusätzlich stellt 3 Frequenzen im 2,6 GHz Bereich bereit und ergänzt damit das 800 MHz Spektrum, das vom Telekom-Regulator für den Eintritt eines neuen MNO (Mobile Network Operator) im Rahmen der Frequenzversteigerung nächstes Jahr reserviert wird. Ergänzend dazu bietet 3 dem neuen MNO auch National Roaming, Co-Location und Standorte an.

Yesss-Verkauf an A1

Im Zuge der Transaktion wird 3 die Diskontmarke Yesss! unmittelbar nach Übernahme von Orange Austria an A1 weiterverkaufen. Dieser Weiterverkauf wurde ohne Auflagen des österreichischen Kartellgerichts bereits am 27. November 2012 genehmigt. Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Kartellanwalt haben die Möglichkeit, bis 27. Dezember 2012 Rekurs einzulegen.